Der Fachbereich Planung/Umwelt unterstützt Bauwillige bei ihren Vorhaben und achtet auf den Einhalt der geltenden Vorschriften zur Raumplanung. In einem ersten Schritt wird abgeklärt, ob die erforderlichen Planänderungen nicht der Planbeständigkeit widersprechen. Wo dies zutrifft, werden die Anliegen entgegengenommen, so dass sie bei der nächsten Teil- bzw. Ortsplanungsrevision berücksichtigt werden können. Für gewisse Anliegen kann jedoch vorgängig das geeignete Planverfahren eingeleitet werden.
Bei Änderungen einer bestehenden Zone mit Planungspflicht (ZPP) sowie Überbauungsordnung werden in der Regel qualitätssichernde Verfahren (Studienauftrag, Wettbewerb, etc.) durchgeführt. Nebst Architektinnen sind auch Landschaftsplaner und oft auch Verkehrsfachleute daran beteiligt. Unabhängige Fachexperten beurteilen die ausgearbeiteten Projektvorschläge.
Stehen wesentliche Änderungen an einer ZPP an, so ist ein ordentliches, schrittweises Verfahren (Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, Genehmigung) bis und mit Urnenabstimmung zu durchlaufen.
Die Regelungen in einer ZPP werden im Rahmen einer Überbauungsordnung (UeO) präzisiert und verankert. Während es für Änderungen am Zonenplan und an ZPPs eine Urnenabstimmung braucht, liegt die Verabschiedung und Genehmigung der Überbauungsordnung in der Kompetenz des Gemeinderats. Eine Mitwirkung ist auf dieser Stufe nicht erneut vorgesehen. Stehen kleinere Änderungen der baurechtlichen Grundordnung an, so können diese im geringfügig-gemischten Verfahren durchgeführt werden. Letzteres erfordert ebenfalls nur die Genehmigung durch den Gemeinderat.
Bei allen Planungsanliegen sorgt der Fachbereich Planung/Umwelt für eine angemessene Abwägung der wesentlichen planerischen Themen. Das Ziel ist es, Spiez als Wohn-, Arbeits-, Erlebnis-, Erholungs- und Bildungsort zu stärken und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern.
Bei Fragen oder für weitere Auskünfte zu den Planungsprojekten melden Sie sich bei der Abteilung Bau.
+41(0)33 655 33 22 oderbau@spiez.ch
Abteilung Hochbau/Planung/Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez
Stand Planungsprojekt: Mitwirkung
Spiez plant seit längerem ein pädagogisches Zentrum, welches die Heilpädagogische Schule Niesen (HPS), das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee (HSM) und Angebote der Volkschule Spiez unter einem Dach vereint. Das Zentrum soll am Standort der heutigen HPS beim Schulzentrum Hofachern entstehen.
Der Standort drängt sich auf, denn für die sanierungsbedürftigen Pavillons der HPS und des Kindergartens braucht es Ersatz. Zudem können die Schulen Spiez so die Räume für die Massnahmen Regelschule (Logopädie, Psychomotorik, etc.), einen Kindergarten sowie Räumlichkeiten der Tagesschule unterbringen.
Das pädagogische Zentrum sichert den Verbleib der beiden wichtigen Institutionen HPS und HSM in Spiez. Dies stärkt den Standort Spiez und erspart den Schülerinnen und Schülern aus Spiez und Umgebung längere Schulwege. Es wird eine Lösung angestrebt, bei der die Gemeinde selbst das Zentrum realisiert und die Räumlichkeiten an die HPS und die HSM vermietet. Dieses Vorgehen trifft beim Grossen Gemeinderat auf breite Zustimmung. Er hat den Verpflichtungskredit für die weitere Planung am 24. Juni 2024 einstimmig genehmigt. Das Projekt hat damit einen Riesenschritt vorwärts gemacht.
Zur Realisierung des pädagogischen Zentrums braucht es Anpassungen an den Vorschriften der Zone für öffentliche Nutzungen ZöN Nr. 6 und eine entsprechende Volksabstimmung. Die baulichen Masse stützen sich auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie. Sie sind bewusst grosszügig formuliert, denn die Teams sollen im Studienauftrag ausreichend Spielraum erhalten, dieser muss aber nicht zwingend ausgenutzt werden. Die Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild wird im Studienauftrag ein sehr wichtiges Beurteilungskriterium sein. Die neuen ZöN-Vorschriften legen zudem grossen Wert auf die Gestaltung des Aussenraums und eine möglichst geringe Versiegelung der Flächen.
Der Gemeinderat hat das Projekt am 1. Juli 2024 zur Mitwirkung verabschiedet.
Mitwirkungsverfahren 15. August bis 30. September 2024
Die Anpassungen der ZöN-Vorschriften (Änderung Baureglement) sowie der Erläuterungsbericht sind ab dem 15. August bis und mit 30. September 2024 zur Mitwirkung aufgelegt. Allfällige Eingaben sind schriftlich an die Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zu richten (Einsprachen können erst bei der öffentlichen Planauflage und nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingereicht werden).
Informations- und Diskussionsanlass am 3. September 2024
Der Gemeinderat führt anlässlich der Mitwirkung am 3. September um 19.00 Uhr in der Aula der Schule Hofachern einen Informations- und Diskussionsanlass durch, welcher der Bevölkerung die Möglichkeit gibt, den Bearbeitungsteams für das Projekt Hinweise und Anregungen auf den Weg zu geben. Da die Veranstaltung auch einen Workshopteil umfasst, wird um eine Anmeldung bis am 27. August 2024 gebeten:
bau@spiez.ch oder Tel. 033 655 33 22
Alle öffentlichen Unterlagen zur Arealentwicklung finden Sie ab dem 15. August hier:
- Änderung Baureglement
- Erläuterungsbericht
- Anhang 1 / Machbarkeitsstudie
Weitere Unterlagen
- SpiezInfo Beitrag August 2024
- Medienmitteilung vom 12. August 2024
- Publikation Mitwirkung
Stand Planungsprojekt: Verabschiedung GGR zu Handen Volksabstimmung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Ziel der IVHB resp. der BMBV ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden zu vereinheitlichen. Damit sollen der Planungs- und Baumarkt vereinfacht und die Planungsaufwände reduziert werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiez hat beschlossen, die aufgrund der übergeordneten Rechtsetzung erforderlichen Anpassungen insbesondere betreffend die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) ohne materielle Änderungen vorzunehmen. Entsprechend wird für das Baureglement keine neue Planbeständigkeit ausgelöst und künftige Anpassungen bleiben möglich.
Die Anpassung an die die BMBV durchläuft ein ordentliches Planerlassverfahren bis und mit Urnenabstimmung.
Der Gemeinderat hat das Dossier am 8. April 2024 zur 1. öffentlichen Auflage verabschiedet. Die 1. öffentliche Auflage fand vom 25. April 2024 bis und mit 27. Mai 2024 statt. Am 17. Juni 2024 verabschiedete der Gemeinderat das Dossier zur 2. öffentlichen Auflage. Die 2. öffentliche Auflage findet vom 20. Juni 2024 bis und mit 22. Juli 2024 statt.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez einzureichen (Art. 60 Abs 2 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Der Grosse Gemeinderat behandelt das Geschäft am 2. September 2024 und verabschiedet dieses zu Handen der Volksabstimmung vom 24. November 2024.
Alle öffentlichen Unterlagen zu diesem Geschäft finden Sie folgend:
Baureglement vom 4. Juni 2024
Erläuterungsbericht vom 4. Juni 2024
Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 6. Januar 2023
Mitwirkungsbericht vom 8. Oktober 2021
Publikation 2. öffentliche Auflage
Stand Planungsprojekt: öffentliche Auflage
Am 25. September 2022 lehnten die Spiezer Stimmberechtigten die Änderung des Uferschutzplans Nr. 10, Zone mit Planungspflicht ZPP «Unteres Kandergrien», ab. Sie erteilten damit der Planungsvorlage, die auf einer Gesamtplanung unter Einbezug des Hafengebiets basierte, eine Absage. Das Hauptargument der Gegnerschaft war die vorgeschlagene und als zu hoch beurteilte Dichte der Überbauung. Die Projektträgerschaft hat in der Folge beschlossen, an einer Bebauung der Baulandreserve im Kandergrien festzuhalten, jedoch unter weitestgehender Berücksichtigung der geltenden Zonenbestimmungen. Damit wird den Bedenken Rechnung getragen und es ist lediglich eine deutlich redimensionierte Bebauung möglich. Der Perimeter umfasst lediglich die Parzelle Nr. 7130. Der Bootstrockenplatz und die Erschliessungsstrasse zum Deltapark sind nicht mehr Teil des Projekts.
Um eine Überbauung zu realisieren, müssen die bestehenden Uferschutzvorschriften wie folgt angepasst werden: Da die Gemeinde Spiez zurzeit das Baureglement nach BMBV anpasst, müssen die bisherigen Vorschriften den neuen Begriffen und Messweisen angepasst werden. Die Anpassungen des Baureglements nach BMBV wurden im April/Mai 2024 öffentlich aufgelegt. Abklärungen ergaben, dass auch neue Rahmenbedingungen wie etwa beim Hochwasserschutz übernommen werden müssen. Nebst diesen Vorgaben aus dem übergeordneten Recht ist mit einer geringfügigen punktuellen Anpassung der Nutzungsmasse eine Bebauung realisierbar.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Geringfügigkeit der vorgesehenen Änderungen bestätigt. Die Änderungen der Bestimmungen der ZPP Unteres Kandergrien werden im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV vorgenommen. Das Verfahren beinhaltet die öffentliche Auflage, die Beschlussfassung durch den Gemeinderat, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses und die Genehmigung durch den Kanton. Gestützt auf die Änderungen kann anschliessend ein konkretes Bauvorhaben entwickelt werden; erforderlich ist dazu der Erlass einer Überbauungsordnung.
Der Gemeinderat hat das Planungsprojekt am 19. August 2024 zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
Öffentliche Auflage
Im Rahmen der öffentlichen Auflage liegen ab dem 29. August bis und mit 4. Oktober 2024 die Änderung der Uferschutzvorschriften Art. 6C zur ZPP «Unteres Kandergrien» sowie der Erläuterungsbericht in der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Alle öffentlichen Unterlagen finden sie hier:
- Änderung Uferschutzvorschriften Art. 6C zur ZPP «Unteres Kandergrien»
- Erläuterungsbericht
Weitere Unterlagen
- Publikation öffentliche Auflage
Stand Planungsprojekt: Vorprüfung
Die Schule Spiezmoos braucht wegen der wachsenden Kinderzahl, der steigenden Nachfrage nach der Tagesschule und veränderten Unterrichtsformen dringend mehr Schulraum. Das Schulhaus mit Baujahr 1924 steht unter Denkmalschutz und kann deshalb nicht einfach durch einen Neubau ersetzt werden.
Konzept als Basis für ein Werkstattverfahren
2022 liess die Gemeinde ein Konzept erarbeiten, wie die Erweiterung der Schulanlage im Grundsatz geschehen soll. Das Konzept sieht auf der anderen Seite der Asylstrasse im Bereich der heutigen «Kindergarten- und Spielgruppenbaracken» einen dreigeschossigen Neubau mit einem grosszügigen Aussenraum und beim alten Schulhaus einen einstöckigen, teilweise im Hang versteckten Ergänzungsbau vor. Die Asylstrasse soll als Begegnungszone (Tempo 20 mit Vortritt für den Fussverkehr) in die Aussenraumgestaltung der Schule integriert werden. Da die Asylstrasse wenig Verkehr aufweist und Tempo 30 gut eingehalten wird, sind die Voraussetzung dafür gut. Eine Um- oder Tieflegung der Strasse wurde geprüft, aber als unverhältnismässig grosser und teurer Eingriff verworfen. Auf der Basis dieser Eckwerte entwickeln derzeit fünf Projektteams in einem Werkstattverfahren konkrete Projekte. Dabei wird auch die Geschosszahl nochmals überprüft. Das Siegerprojekt wird im Frühling 2024 ausgewählt.
Notwendige Änderungen Baureglement und Zonenplan II «Landschaft»
Damit die Schule Spiezmoos erweitert werden kann, braucht es zwingend Anpassungen am Baureglement und am Zonenplan II «Landschaft»:
Das Mitwirkungsverfahren fand vom 8. Januar – 16. Februar 2024 statt
Während der Frist sind 36 Mitwirkungseingaben eingegangen. Die Eingaben sind gross mehrheitlich positiv und inhaltlich ähnlich. Sie bezogen sich schwerpunktmässig auf die folgenden Themen:
- Spiezer Schulsituation und Standort Spiezmoos
- Asylstrasse als Begegnungszone
- Parkplätze / Parkierung Lehrpersonen
- Schützenswerte Naturelemente
Die Übersicht aller Eingaben sowie die Stellungnahme der Gemeinde kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden.
Der Gemeinderat hat das Dossier am 7. Juni 2024 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Arealentwicklung finden Sie hier:
Änderung Zonenplan
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht
Anhang Erläuterungsbericht
Mitwirkungsbericht
Präsentation Informationsanlass
SpiezInfo Beitrag
Stand Planungsprojekt: Vorprüfung
Das Biomassezentrum im Schluckhals ist heute einer eigens dafür geschaffenen Gewerbezone für Biomasseverwertung (ZBV) zugewiesen. Im Biomassezentrum werden Grüngut sowie Alt- und Restholz vergärt und kompostiert bzw. verbrannt. Die aus diesen Prozessen gewonnene Energie wird hauptsächlich zu Dampf und Strom verarbeitet und für Prozesse der Nitrochemie Wimmis sowie des Labors Spiez verwendet. Die Abwärme wird als Fernwärme dem Labor Spiez zur Verfügung gestellt und in den Fernwärmeverbund der Gemeinde Spiez (2 MW Anschlussleistung) eingespiesen. So kann die Biomasse zu einem sehr hohen Anteil energetisch ausgebeutet werden und ein wesentlicher Teil des Wärmebedarfs des Fernwärmeverbunds gedeckt werden. Die Restprodukte der Vergärung werden in einem mehrmonatigen Prozess zu Kompost verarbeitet.
Das Biomassezentrum kommt heute, was die Platzverhältnisse anbelangt, an seine Grenzen. Fehlende Flächen zur Annahme und Sortierung des angelieferten Grünguts sowie auch zur Lagerung der Kompostprodukte nach der Vergärung führen zu Produkten mit suboptimaler Qualität. Weiter haben die Energie- und Fernwärmebezüger einen Mehrbedarf angekündigt. Die Nitrochemie Wimmis möchte mehr Prozessdampf oder Strom, um noch stärker auf den Einsatz von Heizöl verzichten zu können. Zusätzlich möchte die BAC AG, als Betreiberin des Fernwärmeverbunds Spiez, mittelfristig auch mehr Fernwärme beziehen (4 MW, also eine Verdoppelung). Seit zwei Jahren besteht zwischen der BAG AG und der Gemeinde ein enger Austausch zur Realisierung dieses Anliegens. Diese Umstände veranlassen die Oberland Energie AG (OEAG), Betreiberin des Biomassezentrums dazu, eine Erweiterung der Arealfläche und einen Ausbau der Heizzentrale (Alt- und Restholzheizung) vorzunehmen.
Die Mitwirkung fand vom 9. November 2023 bis und mit 11. Dezember 2023 statt. Während der Frist ging lediglich eine Mitwirkungseingabe ein. Auf einen separaten Mitwirkungsbericht wurde deshalb verzichtet, die Eingabe wird im Erläuterungsbericht dargestellt.
Der Gemeinderat Spiez hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2024 das Geschäft zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:
Überbauungsplan vom 6. Mai 2024
Überbauungsvorschriften vom 6. Mai 2024
Erläuterungsbericht vom 6. Mai 2024
Änderung Zonenplan 1 vom 6. Mai 2024
Änderung Zonenplan 2 vom 6. Mai 2024
Änderung Baureglement vom 6. Mai 2024
Weitere Unterlagen
Voruntersuchung für Umweltverträglichkeitsbericht vom 5. April 2024 inkl. Beilagen
Entwässerungskonzept vom 14. August 2023
Rodungsgesuch inkl. Beilagen vom April resp. Februar 2024
Stand Planungsprojekt: Genehmigung
Das Biomassezentrum wird von der Oberland Energie AG, bestehend aus der AVAG und der BKW AEK Contracting AG, geführt und liegt unmittelbar an der südlichen Grenze der Gemeinde Spiez zur Gemeinde Wimmis. Seit der Realisierung des Biomassezentrums im Jahr 2012 wird umweltfreundliches Biogas in den Fernwärmeverbund Spiez eingespiesen. Bei der vorliegenden Planung geht es um eine geringfügige Zonenplanänderung. Die bestehende Gewerbezone soll um rund 340 m2 erweitert werden, denn die heutigen räumlichen Verhältnisse behindern einen effizienten Betrieb und verursachen unnötige Geruchsemissionen, dem Austritt klimaschädlicher Gase und Problemen mit der Kompostqualität. Aufgrund der Zonenplanänderung grenzt die Bauzone neu an den Wald. Deshalb wird im Zonenplan eine neue verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 Abs. 2 Waldgesetz (WaG) festgelegt.
Der Gemeinderat hat das Geschäft am 11. Dezember 2020 zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Im Genehmigungsverfahren teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit, dass die einzuzonende Fläche rechtlich als Waldareal gilt. Entsprechend musste in der Folge ein Rodungs- und Aufforstungsgesuch ausgearbeitet und die neue Waldfeststellung im Zonenplan festgehalten werden. Die bereinigten Unterlagen zur Zonenplanänderung wurden zusammen mit dem Rodungs- und Aufforstungsgesuch vom 3. August 2023 bis zum 4. September 2023 erneut öffentlich aufgelegt und anschliessend an das Amt für Gemeinden und Raumordnung versendet.
Der Gemeinderat hat das Geschäft am 27. November 2023 erneut zur Genehmigung inkl. Rodung und Kompensation zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Unterlagen
1. Zonenplanänderung vom Juli 2023
2. Erläuterungsbericht vom Juli 2023
3. Rodungsgesuch vom Oktober 2022
4. Übersichtsplan vom September 2022
5. Detailplan 1 vom September 2022
6. Detailplan 2 vom September 2022
7. Publikation
Stand Planungsprojekt: Vorprüfung
Natürliche und naturnahe Gewässer gestalten Landschaften und sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere. Sie sind nicht selten artenreiche Biotope, geprägt von dynamischen Prozessen, welche nicht nur im Flussbett und an den Ufern, sondern im ganzen Gewässerraum stattfinden. Sie tragen zur Grundwasserneubildung bei und können Hochwassersituationen entschärfen. Viele Gewässer in der Schweiz sind verbaut und können diese Funktionen nicht mehr vollständig erfüllen.
Am 1. Januar 2011 ist das neue Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) des Bundes in Kraft getreten. Die neue Gewässerschutzgesetzgebung bezweckt nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu verhindern und die Natürlichkeit der Gewässer zu erhöhen. Neben den Vorgaben zum Gewässerraum wurden mit der neuen Gewässerschutzgesetzgebung auch weitere Bestimmungen erlassen, die nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer verhindern und beheben sollen. So ist grundsätzlich der natürliche Verlauf von Gewässern möglichst beizubehalten oder wiederherzustellen. Verbauung und Korrektion sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gewässer und Gewässerraum sind so zu gestalten, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können, die Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben sowie eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann.
Die Gemeinden hatten gestützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes bis Ende 2018 Zeit den Gewässerraum zu ermitteln und festzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Warum brauchen die Gewässer Raum? (admin.ch)
Sicherung des Gewässerraums (admin.ch)
Gewässerraum (be.ch)
Die Mitwirkung fand vom 6. Oktober 2022 bis und mit 14. November 2022 statt. Während der Frist sind 11 Mitwirkungseingaben eingegangen. Die Übersicht aller Eingaben sowie die Stellungnahme der Gemeinde kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden.
Der Gemeinderat hat das Geschäft am 5. August 2024 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Alle öffentlichen Unterlagen zur Gewässerraumbestimmung finden Sie folgend:
- 1. Zonenplan 3, «Ausschnitte 1» vom 12. Juli 2022
- 2. Zonenplan 3, «Ausschnitte 2» vom 12. Juli 2022
- 3. Zonenplan 3, «Ausschnitte 3» vom 12. Juli 2022
- 4. Zonenplan 3, «Ausschnitte 4» vom 12. Juli 2022
- 5. Änderung Baureglement vom 12. Juli 2022
- 6. Erläuterungsbericht vom 12. Juli 2022
- 7. Beilage B1: Beurteilung dicht überbaute Gebiete nach Art. 41b Abs. 3 GschV am Thunersee,
vom 1. November 2021, inkl. Planbeilagen
- 8- Faktenblatt
- 9. Mitwirkungsbericht
Stand Planungsprojekt: Genehmigung
Die Zone mit Planungspflicht Nr. 9 (ZPP) «Ahorni» liegt in Spiezwiler in südwestlicher Hanglage mit Sicht in das Kander- und Simmental. Auf dem Grundstück ist die Realisierung einer Wohnüberbauung vorgesehen. Bedingt durch die starke Hanglage sowie die Lage am Sied-lungsrand ist die Baugestaltung an diesem Ort anspruchsvoll. Im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens (Studienauftrag) wurde deshalb 2017/2018 mit drei Architekturbüros nach einem geeigneten Bebauungs- und Gestaltungskonzept gesucht. Als Siegerprojekt wurde vom Beurteilungsgremium einstimmig der Vorschlag der Rykart Architekten AG gewählt. Basierend auf dem Siegerprojekt wurden die Bestimmungen der ZPP Nr. 9 angepasst. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Änderung am 29. April 2021 genehmigt.
Bevor in einer ZPP gebaut werden kann, braucht es eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO). Diese präzisiert und verankert die Bestimmungen der Zone mit Planungsplicht (ZPP). Im Falle der ZPP Nr. 9 «Ahorni» wurde ergänzend zu den Vorschriften der UeO das ausgearbeitete Vorprojekt (Stand November 2020) als Anhang der Überbauungsvorschriften verbindlich verankert.
Der Gemeinderat hat das Geschäft am 4. April 2022 zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Genehmigung der Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 9 «Ahorni» stellte das Amt für Gemeinden und Raumordnung fest, dass die vom Gemeinderat am 3. April 2023 beschlossene Vorlage nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Art. 10 Abs. 2 sowie Art. 20 der Überbauungsvorschriften mussten angepasst werden. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2023 beschlossen, die geringfügige Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 Bauverordnung vorzunehmen. Die Änderung wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Genehmigungsverfahren verlangt. Da die Grundeigentümer mit ihrer Unterschrift der geringfügigen Änderung zustimmten, konnte auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden. Der Beschluss des Gemeinderates ist jedoch gemäss Art. 122 Abs. 8 Bauverordnung öffentlich bekannt zu machen.
Der Beschluss des Gemeinderates wurde mit Publikation vom 16. und 23. November 2023 öffentlich bekannt gemacht.
Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:
- 1. Erläuterungsbericht vom September 2023
- 2. Überbauungsplan vom April 2023
- 3. Überbauungsvorschriften vom September 2023
- 4. Zonenplanänderung vom April 2023
- 6. Publikation
Weitere Unterlagen:
- Schlussbericht vom 19. März 2018
Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 29. Oktober 2021
Stand Planungsprojekt: Vorprüfung
Die ZPP Nr. 12 «Gumperstal» liegt in ruhiger Hanglage am historischen Gumperstalweg im Gemeindegebiet Hondrich. Das Areal befindet sich am Siedlungsrand und ist zweiseitig von der Landwirtschaftszone umgeben. Um ortsbaulich verträgliches Bebauungskonzept mit einer geeigneten Erschliessung zu entwickeln, wurde ein Workshopverfahren durchgeführt. Das daraus hervorgegangene Richtprojekt sieht eine zweireihige Bebauung mit jeweils zwei Vollgeschossen und Flachdach vor. Der Vorschlag geht sorgfältig mit der von weit her einsehbarer Lage und dem baulichen Umfeld um. Die beiden Gebäudezeilen sind abgeknickt und nehmen so die für das Gebiet Hondrich typische Orientierung der Bauten entlang der Höhenlinien auf. Die Gebäude bieten Platz für 26 bis 30 Wohnungen.
Das Bauen in einer ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus, die mit der vorliegenden Planung erarbeitet wird. Grundsätzlich wird das Richtprojekt in der UeO festgelegt, mittels Vorschriften umschrieben und als Anhang der Überbauungsvorschriften verbindlich verankert.
Aufgrund der Anpassungen bezüglich BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) erfolgt eine geringfügig-gemischte Änderung der ZPP Nr. 12. Der Gemeinderat hat das Geschäft am 4. März 2022 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie folgend.
- 1. Erläuterungsbericht vom März 2022
- 2. Überbauungsplan vom März 2022
- 3. Überbauungsvorschriften vom März 2022
- 4. Änderung Baureglement vom März 2022
- 5. Mitwirkungsbericht vom 28. Januar 2022
- 6. Schlussbericht mit Richtprojekt vom Mai 2019
- 7. Erschliessungsvarianten vom Januar 2022
- 8. Präsentation zur Mitwirkungsveranstaltung vom 8. September 2020
Stand Planungsprojekt: Genehmigung
Das Areal der Überbauungsordnung «Spiezstrasse – Gwattstutz» liegt im Gwatt ganz im Westen der Einwohnergemeinde Spiez.
Die Arealentwicklung betrifft die bisherige Überbauungsordnung UeO J, welche Teil der ZPP Nr. 17 ist. Bei der Planung einer Wohnüberbauung zeigte sich, dass die geltenden Bestimmungen der UeO J nicht mehr zweckmässig sind. Deshalb wurde 2018/2019 im Rahmen eines Gutachterverfahrens unter Einbezug von Fachleuten ein zeitgemässes Überbauungs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Die ZPP Nr. 17 setzt den Rahmen der Arealentwicklung bzw. der Überbauungsordnung «Spiezstrasse – Gwattstutz». Sie durchlief zusammen mit der neuen Mischzone Kern Gwattstutz ein ordentliches Planerlassverfahren und trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Damit das Richtprojekt realisiert werden kann, braucht es eine Änderung der rechtskräftigen Überbauungsordnung (UeO). Mit der UeO «Spiezstrasse – Gwattstutz» werden die Inhalte des Richtprojekts betreffend Nutzung, Bebauung, Gestaltung, Aussenraum und Erschliessung präzisiert und verankert.
Der Gemeinderat hat das Geschäft an seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet. Mit Verfügung vom 16. Januar 2023 wurde die Überbauungsordnung durch das AGR genehmigt. Die UeO «Spiezstrasse-Gwattstutz» tritt gemäss Publikation vom 23. Februar 2023 per 24. Februar 2023 in Kraft.
Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:
- 1. Überbauungsplan vom 27. Juni 2022
- 2. Überbauungsvorschriften vom 27. Juni 2022
- 3. Erläuterungsbericht vom 27. Juni 2022
- 4. Verfügung Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 16.. Januar 2023
- 5. Publikation Inkraftsetzung
Stand Planungsprojekt: Vorprüfung
Die beiden Parzellen 2110 und 3128 bilden den Planungsperimeter «Gygerrain», welcher unmittelbar am Siedlungs- und Waldrand von Faulensee und oberhalb der Faulenseer-Bucht liegt. Das Gebiet rund um den «Gygerrain» ist heute von einer kleinteiligen Siedlungsstruktur mit einer Vielzahl an Chaletbauten, der Hanglage hin zum Thunersee und der Sicht auf die Berner Alpen geprägt.
Im Zonenplan soll die bestehende Wohnzone 2 Strukturerhaltung (W2S) im Bereich der Par-zellen 2110 und 3128 durch eine neue Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. 18 «Gygerrain») abgelöst werden. Die ZPP Nr. 18 wird in drei Sektoren (I, II und III) unterteilt. Das Richtprojekt vom 31. August 2021, rev. 21. Mai 2022 aus dem qualitätssichernden Verfahren (Workshopverfahren) ist massgebend.
Die Projektträgerschaft (Helmle AG) plant die Realisierung einer Wohnüberbauung mit unterirdischer Einstellhalle. Auf der Restfläche am Rand der bestehenden Bauzone von Faulensee sollen zwei Chalets und das achtgeschossige «Waldhaus» entstehen. Insgesamt sind rund 20 Familien- und Kleinwohnungen geplant. Die drei neuen Gebäude am Waldrand fügen sich rücksichtsvoll in die Umgebung ein. Dank der klug verdichteten Bebauung wird der Steilhang grösstenteils wieder grün. Er wird mit hochstämmigen Obstbäumen und Feldgehölzen be-pflanzt, wie dies für die Region typisch war. Heute ist das Gelände eine grüne Brache, die zunehmend von Neophyten überwachsen wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gygerrain-faulensee.ch/
Die Mitwirkung fand vom 21. August bis am 20. September 2023 statt. Während der Frist sind 23 Mitwirkungseingaben eingegangen. Mehrere Eingaben sind inhaltlich identisch und einige wurden kollektiv unterschrieben.
Die Eingaben lassen sich nachfolgenden Themenschwerpunkten zuordnen:
Die Übersicht aller Eingaben sowie die Stellungnahme der Gemeinde kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden.
Der Gemeinderat hat das Dossier am 8. März 2024 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.
Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Arealentwicklung finden Sie hier:
- 1. Änderung Zonenplan 1 vom 8. März 2024
- 2. Änderung Baureglement vom 8. März 2024
- 3. Anhang A3 Richtprojekt zum Baureglement
- 4. Erläuterungsbericht vom 8. März 2024
- 5. Anhänge 1-5 zum Erläuterungsbericht
- 6. Mitwirkungsbericht vom 8. März 2024
Weiter Unterlagen:
- Präsentation Informationsanlass vom 30 August 2023
- Beitrag SpiezInfo April 2024
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