Durch die Mitarbeit des Elternrates auf Schulhaus- und Klassenebene sollen der Informationsaustausch zwischen den Eltern, der Lehrerschaft und der Schulleitung gefördert, die Zusammenarbeit vertieft und zu Gunsten der Schüler zusätzliche Ressourcen der Eltern bereitgestellt werden. Weitere Details betreffend Organisation oder Wahl des Elternrates sind in der entsprechenden Verordnung zu finden.
Der Lehrerinnen- und Lehrerverband des Kantons Bern (LEBE) unterscheidet in der Broschüre «werwiewas?» zwischen Elternmitsprache, Elternmitarbeit, Elternbestimmung, Elternmitverantwortung und alleiniger Verantwortung der Schule.