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Gemeindeführungsorganisation GFO

In Katastrophen oder Notlagen sind sie gefragt!

Grundsätzlich unterliegt die Führung der Gemeinde in ausserordentlichen Lagen dem Gemeinderat. Damit dieser in solch schwierigen Situationen handlungsfähig bleibt und sich nicht operativ damit auseinandersetzen muss, sind die Gemeinden gemäss kantonalem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz verpflichtet, eine sogenannte Gemeindeführungsorganisation – kurz GFO – oder ein Regionales Führungsorgan – kurz RFO - einzusetzen. Die Gemeinde Spiez hat ein GFO und ist dadurch sehr flexibel und effizient in der Bewältigung von Ereignissen.

Die Gemeindeführungsorganisation schafft im Hinblick auf Katastrophen und Notlagen die personellen, materiellen, organisatorischen und planerischen Voraussetzungen für die Führung und den zeitverzugslosen, effizienten Einsatz der Mittel. Die GFO ist in ständiger Alarmbereitschaft, zuständig für die rasche Information der Bevölkerung und arbeitet im Ernstfall je nach Ereignis mit den kantonalen Behörden und Einsatzelementen der Kantonspolizei zusammen.

Die Geschäftsstelle der Gemeindeführungsorganisation wird von der Abteilungsleitung Sicherheit geführt. Der Stab trifft sich mindestens dreimal jährlich zu einem Rapport oder zu Übungen und bereitet sich für ausserordentliche Lagen vor. Dazu gehört auch die Information an die Bevölkerung. Nach Bedarf werden entsprechende Beiträge im SpiezInfo publiziert.

GFO Weste blau
GFO Weste blau
Organigramm GFO Spiez
Organigramm GFO Spiez

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