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Verlängerung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Wenn Ihre Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) abgelaufen ist, können Sie mit dem unten stehenden Online-Formular die Verlängerung beantragen. Die Gültigkeitsdauer wird um ein Jahr verlängert. Die Gemeinde Spiez übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). 

Adressänderung
Sollten Sie innerhalb der Aufenthaltsgemeinde umgezogen sein, bitten wir Sie, uns das Umzugsdatum mitzuteilen.

Erstausstellung
Wenn Sie noch keine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt bei der Gemeinde Spiez beantragt haben, dann bestellen Sie diese mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular. Eine Verlängerung ist nur bei einem bestehenden Aufenthalt möglich.

Abmeldung von der Gemeinde Spiez

Wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in die Aufenthaltsgemeinde verschoben hat oder Sie nicht mehr regelmässig in die Gemeinde Spiez zurückkehren, müssen Sie sich von der Gemeinde Spiez abmelden und zur Niederlassung bei der Aufenthaltsgemeinde anmelden.

Wurde der steuerrechtliche Wohnsitz von der Aufenthaltsgemeinde verfügt und bezahlen Sie Ihre Steuern in der Aufenthaltsgemeinde oder in der Gemeinde Spiez?


Aufenthaltsgemeinde

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