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Hauptwohnsitzbestätigung

Bestellen Sie die Hauptwohnsitzbestätigung direkt am Schalter der Abteilung Sicherheit oder füllen Sie das nachstehende Formular aus.

Zweck
Haben Sie ein Grundstück erworben? Dann wurde Ihnen die Handänderungssteuer auf Gesuch hin gestundet. Die gestundete Steuer wird nicht nachträglich erhoben, sofern Sie das Grundstück während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck genutzt haben. Mit der Hauptwohnsitzbestätigung beweisen Sie gegenüber dem Grundbuchamt, dass Sie das Grundstück zwei Jahre ununterbrochen bewohnt haben. Steht das Eigentum am Grundstück mehreren Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig.

Kosten
Für den Bezug am Schalter beträgt die Gebühr Fr. 20.00. Wird die Hauptwohnsitzbestätigungmittels Online-Formular bestellt, werden zuzüglich der Gebühr von Fr. 20.00 die Versandkosten von Fr. 1.20 verrechnet. Die Hauptwohnsitzbescheinigung wird in der Regel am gleichen Tag verschickt.

Bezug
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf dem fraglichem Grundstück ihren Hauptwohnsitz hatte. Früher eingereichte Nachweise können vom Grundbuchamt nicht entgegengenommen werden. Auch wenn nur wenige Tage bis zur Erfüllung dieser Wohnsitzdauer fehlen, ist nach ihrem Ablauf eine neue Bestätigung notwendig. Es macht daher keinen Sinn, Hauptwohnsitzbestätigungen zu beantragen, wenn noch kein zweijähriger Hauptwohnsitz vorliegt.

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