Wenn Sie länger als drei Monate in der Gemeinde Spiez wohnhaft sind und die Voraussetzung für die Niederlassung nicht erfüllen, müssen Sie sich zum Aufenthalt anmelden. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Wohngemeinde und beantragen eine Bescheinigung für den auswärtigen Wochenaufenthalt (Heimatausweis). Alternativ kann die Gemeinde Ihre Personendaten elektronisch übermitteln.
Bitte melden Sie sich anschliessend innerhalb von 14 Tagen online oder mit der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit an.