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Verkehrsrichtplan Gemeinde Spiez / Öffentliche Mitwirkungsauflage

16.12.2024

Verkehrsrichtplan Gemeinde Spiez / Öffentliche Mitwirkungsauflage
Verkehrsrichtplan Gemeinde Spiez / Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Spiez bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den «Verkehrsrichtplan Gemeinde Spiez» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die folgenden Unterlagen liegen vom 16. Dezember 2024 bis und mit 14. Februar 2025 in der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zur Einsichtnahme auf:

- Erläuterungsbericht mit Massnahmenblättern vom 29. November 2024
- Anhang 1 Umsetzungsstand Massnahmen Verkehrsrichtplan
- Anhang 2 Mobilitätsstrategie Spiez
- Teilrichtplan Veloverkehr vom 29. November 2024
- Teilrichtplan Öffentlicher Verkehr vom 29. November 2024
- Teilrichtplan Motorisierter Individualverkehr vom 29. November 2024
- Teilrichtplan Fussverkehr vom 29. November 2024
- Publikation Mitwirkung

Informationen zum Projekt sowie den Fragekatalog für die elektronische Mitwirkungseingabe finden Sie auf der Projektwebsite 
Verkehrsrichtplan Spiez

Allfällige Eingaben sind bevorzugt elektronisch mit dem oben erwähnten Fragekatalog einzugeben. Alternativ sind die Eingaben schriftlich an die Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zu richten.


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