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Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 Einigen – Tellergut West Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

14.11.2024

Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 8 Einigen – Tellergut West nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV): Bereich Revitalisierung Seeufer „Häslermätteli“, Einigen.

Der Gemeinderat von Spiez hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 8. November 2024 beschlossen.

- Publikation
- Änderung Überbauungsplan
- Änderung Überbauungsvorschriften

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