Alimentenbevorschussung
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden. Rückständige Forderungen werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Der Bevorschussungsanspruch steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Unterhaltstitel verfügen, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist.
Unterhaltsbeiträge für Geschiedene (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Inkassohilfe
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt.
Die Hilfe ist vom Gemeinwesen am Wohnsitz der berechtigten Person zu erbringen, soweit nicht ein regionaler Sozialdienst oder eine andere gemeinnützige Stelle mit der Aufgabe betraut ist. Sie steht Kindern und Erwachsenen zu.
Grenzüberschreitende Alimenteninkassi werden im Rahmen der internationalen Rechtshilfe abgewickelt. Entsprechende Gesuche sind von den Gemeinden beim Kantonalen Jugendamt zuhanden der zuständigen Bundesbehörde einzureichen.
Zuständigkeitsbereich
Die Alimentenfachstelle Spiez bearbeitet die Alimente für die folgenden Gemeinden:
Spiez, Adelboden, Aeschi, Därstetten, Diemtigen, Erlenbach i.S., Frutigen, Kandergrund, Kandersteg, Krattigen, Oberwil, Reichenbach, Reutigen, Wimmis.
Die unten aufgeführten Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet und mit den nötigen Dokumenten (im Gesuch erwähnt) in Papierform an uns zurückgesandt oder persönlich beim Empfang der Abteilung Soziales Spiez, Sonnenfelsstrasse 1, abgegeben werden. Die Formulare können auch telefonisch angefordert werden.
Sobald wir das Gesuch mit den dazugehörigen Dokumenten erhalten haben, werden diese bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Der Anspruch auf Bevorschussung und/oder Inkassohilfe entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.