In der Gemeinde Spiez werden einige Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.
Wenn Sie etwas gefunden haben
- Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Gegenstände im Fundbüro der Gemeinde Spiez abzugeben, sofern der Wert offensichtlich Fr. 10.– übersteigt.
- Falls die Fundsache dem Eigentümer vermittelt werden kann, hat der Finder Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Dieser beträgt in der Regel 10 %, bei einem Wert über Fr. 500.– mindestens 2 %.
- Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, wird der Fundgegenstand der Finderin oder dem Finder überlassen.
- Bei einem Fund in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt (z. B. Post, Bank, Gemeindehaus) wird der Hausherr, Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet.
- Diebesgut sowie Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
- Haben die Finder kein Interesse an den Gegenständen, werden sie einer gemeinnützigen Institution übergeben.
Wenn Sie etwas verloren haben
- Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
- Verlorengegangene Gegenstände können Sie unter easyfind melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt. Der Gegenstand kann gegen Bezahlung einer Kontrollgebühr bei der Abteilung Sicherheit abgeholt werden.
- Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet.