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Benützung von öffentlichem Grund (Strassen und Plätze)

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes (Strassen und Plätze) zu privaten Zwecken bedarf nach Artikel 12 des Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Spiez vom 3. März 2013 einer Bewilligung der Abteilung Sicherheit.

Polizeiinspektorat

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