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Erwachsenenschutz

Das Erwachsenenschutzrecht sieht als behördliche Massnahme die Beistandschaft vor. Eine Beistandschaft kommt nur dann in Frage, wenn die – aufgrund eines Schwächezustandes entstandene – Schutzbedürftigkeit einer Person nicht mittels anderer Lösungen aufgefangen werden kann. In diesem Fall setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West eine Beistandschaft ein. Diese Mandate werden von den Mitarbeitenden der Abteilung Soziales Spiez übernommen.

KESB Oberland West
Intakecenter
Soziales

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