Kinder und Jugendliche sind für ihre Entwicklung auf Schutz und Förderung angewiesen. Sie brauchen unter anderem beständige und liebevolle Beziehungen, Sicherheit, individuelle und entwicklungsgerechte Erfahrungen, Grenzen und Strukturen sowie stabile und unterstützende Gemeinschaften.
In erster Linie sind die Eltern verpflichtet, für die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen und deren Entwicklung zu fördern. Sie tragen die Hauptverantwortung für das Wohl ihrer Kinder. Sofern die Sorgeberechtigten diese Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder nicht (mehr) übernehmen können, setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West eine Beistandschaft ein. Diese Mandate werden von den Mitarbeitenden der Abteilung Soziales Spiez übernommen.