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Wirtschaftliche Hilfe / Sozialberatung

Wirtschaftliche Hilfe erhält, wer seinen Lebensunterhalt nicht rechtzeitig oder hinreichend aus eigener Kraft finanzieren kann. Die Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe ist immer ergänzend (subsidiär) zu vorhandenem Einkommen, Renten oder Beiträge von Verwandten.

Die Berechnung des Lebensbedarfs orientiert sich am individuellen Bedarf und den Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Bezogene wirtschaftliche Hilfe ist grundsätzlich rückerstattungspflichtig.

Koordinaten KESB Oberland West
Beruf und Familie, Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe
SKOS – Richtlinien zur Berechnung der wirtschaftlichen Hilfe
Intakecenter

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