Für die Organisation des schulärztlichen Dienstes ist die Bildungskommission zuständig. Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen, insbesondere den Gesundheitszustand der Schüler/innen.
Der schulärztliche Dienst veranlasst bei Bedarf Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen übertragbare und andere Krankheiten, Unfälle oder Gesundheitsschäden. Er berät Schüler/ innen, Eltern, Lehrkräfte und Schulbehörden in Fragen der Gesundheitserziehung sowie der Sozial- und Präventivmedizin. Nach kantonaler Vorschrift werden die Kinder im Kindergarten, in der 4. und in der 8. Klasse durch eine Ärztin oder einen Arzt untersucht.
Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen. Den Eltern steht es frei, bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie ihre Kinder untersuchen lassen möchten. Weitere Informationen sind im entsprechenden Merkblatt zu finden.