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Kindergarten (Anmeldeverfahren)

Das Einschreibeverfahren für den Kindergarten wird jeweils im Februar von der Abteilung Bildung, Kultur, Spot initiiert. Alle in der Gemeinde Spiez wohnhaften Kinder, die vom Geburtsdatum her dazu berechtigt sind, ab August den Kindergarten zu besuchen, werden von der Abteilung Bildung, Kultur, Sport jeweils nach den Sportferien angeschrieben und aufgefordert, das Einschreibeformular auszufüllen und zu retournieren.

Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, erhalten kein Einschreibeformular. Sie gelten als angemeldet. Bei denjenigen Kindern, die das erste Kindergartenjahr absolvieren, haben die Eltern die Möglichkeit ihr Kind für das Vollpensum (sechs Halbtage) oder für ein reduziertes Pensum (drei Vormittage, ein Nachmittag) anzumelden. In der Regel wird eine Reduktion des Pensums befristet für das erste Semester vorgesehen.

Ziel ist es, die Kinder im zweiten Semester im Vollpensum zu unterrichten. Für Kinder, die auch im zweiten Semester mit dem reduzierten Pensum unterrichtet werden sollen, ist in Absprache mit der Kindergartenlehrperson bis jeweils spätestens am 15. Januar das entsprechende Antragsformular an die Abteilungsleitung einzureichen.

Eltern können ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten lassen. Das Recht auf 11 Jahre Volksschule wird dadurch nicht eingeschränkt. Für den Kindergarten gelten am Vormittag die Blockzeiten der Primarschule (08.20 - 11.50 Uhr). Der Nachmittag beginnt etwas später, d.h. die Blockzeit dauert von 13.50 - 15.05 Uhr. Die Kinder besuchen den Kindergarten gemäss Stundenplan.

Obligatorische Schulzeit (Volksschule)
Bildung, Kultur, Sport

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