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Trennung / Selbständiger Wohnsitz

Eine separate Veranlagung würde nur bei einer gerichtlichen oder tatsächlichen Trennung erfolgen. Eine tatsächliche Trennung liegt erst vor, wenn die Ehegatten die Gemeinschaftlichkeit der Mittel aufgegeben haben (weitere Informationen: Merkblatt 6: Trennung / Scheidung / Konkubinat).

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Formular separate Ehegattenbesteuerung
Link zur Kantonalen Steuerverwaltung - Trennung und Scheidung
Merkblatt 6: Trennung / Scheidung / Konkubinat
Steuern

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