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Initiative

Mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten (ca. 500 Personen) kann unterschriftlich die Behandlung einer bestimmten Gemeindeangelegenheit verlangen, die in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Grossen Gemeinderates liegt (siehe Artikel 29 der Gemeindeordnung).

Gemeindeschreiberei

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