Kulturelle Kleinproduktionen wie Singen, Musizieren, Strassentheater usw. sind bewilligungsfrei, soweit sie sich im Rahmen der vom Gemeinderat erlassenen Verordnung bewegen.
Aktives Geldsammeln ist dabei nicht erlaubt, jedoch das Aufstellen eines Hutes, Instrumentenkastens oder dergleichen für Geldspenden.