Auf dem ganzen Gemeindegebiet Spiez ist gestützt auf Artikel 7 des Gemeindepolizeireglements das Abbrennen von knallendem oder heulendem Feuerwerk nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.
Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen können vom Gemeinderat Feuerwerke bewilligt werden, die auch Effekte gemäss obenstehender Bestimmung beinhalten.
Das Abbrennen von lautlosem Feuerwerk (Barockfeuerwerk) ist bewilligungsfrei.
Feuerwerk darf nur so aufbewahrt und abgebrannt werden, dass für Personen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht. Die Sprengstoffgesetzgebung bleibt vorbehalten.
Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen und Ähnlichem ist bewilligungspflichtig. Bestandteile aus nicht verrottbaren Materialien sind verboten. Die Bewilligung erteilt das Polizeiinspektorat.