An Sonntagen, hohen Festtagen und übrigen öffentlichen Feiertagen sind Arbeiten und Verrichtungen verboten, die Lärm verursachen, religiöse Feierlichkeiten stören oder den Sonntagsfrieden gefährden. Ausnahmen von diesem Verbot kann die Abteilung Sicherheit gemäss Art. 7 des Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen bewilligen.