Die Himmelslaternen funktionieren nach dem Prinzip des Heissluftballons und werden durch einen Brennkörper betrieben. Dadurch ist das leichte Material schnell endzündbar und es können erhebliche Schäden entstehen. Die nicht natürlich abbaubaren Materialien schaden zudem der Natur und den Tieren.
In der Gemeinde Spiez ist das Aufsteigenlassen solcher Laternen gemäss Gemeindepolizeireglement Art. 7 Abs. 4 nicht verboten, aber bewilligungspflichtig. Die Laternen müssen zwingend aus vollständig verrottbaren Materialien bestehen.
Damit die Abteilung Sicherheit Ihr Anliegen prüfen kann, füllen Sie bitte das Gesuch um Bewilligung für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen aus und senden dieses mit den verlangten Unterlagen der Abteilung Sicherheit zu. Das Gesuch kann auch per E-Mail zugeschickt werden.