Sind Sie Angehörige oder Angehöriger der Armee oder des Zivilschutzes? In diesem Fall müssen Sie Ihren Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten und der neuen Wohngemeinde über Ihren Umzug informieren.
Angehörige des Zivilschutzes finden die Adresse Ihrer Zivildienststelle in ihrem Dienstbüchlein oder können sich bei der Wohngemeinde über die zuständige Zivildienststelle informieren.
Für weitere Informationen und Adressen, klicken Sie bitte auf den externen Link.