Reichen Sie Ihre Adressanfrage mittels dem nachstehenden Formular bei der Abteilung Sicherheit ein. Es werden keine telefonische Auskünfte aus dem Einwohnerregister erteilt. Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister sind gemäss der Verordnung zum Gebührenreglement der Gemeinde Spiez kostenpflichtig. Für jede Auskunft werden Fr. 10.00 verrechnet. Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist.
Bekanntgabe an Privatpersonen
Gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern dürfen wir Ihnen nur folgende Personendaten bekanntgeben:
• Namen
• Vornamen
• Beruf
• Geschlecht
• Adresse
• Zivilstand
• Heimatort
• Datum des Zu- und Wegzuges
• Jahrgang
Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Spiez wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, leiten wir Ihre Adressanfrage an die betroffene Person weiter, damit diese sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person.