Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Erleichterte Einbürgerung

Als ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Gemeindeschreiberei.

Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung
Gemeindeschreiberei

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen