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Entschuldigungsschreiben

Der Besuch der im Jahresprogramm enthaltenen Übungen und die der Inspektionen sind obligatorisch. Die Übungen, die nicht absolviert werden können, müssen im Kalenderjahr vor- oder nachgeholt werden. Der Angehörige der Feuerwehr meldet seinem Zugchef, wann und wo er eine Übung vor- oder nachholen kann.

Er meldet dies auch dem betreffenden Zugchef, wenn er eine Übung nicht in der Einteilungs-formation vor- oder nachholt. Für nicht vor- oder nachgeholte Übungen muss eine schriftliche Begründung (Entschuldigungs-schreiben) an das Kommando Feuerwehr eingereicht werden.

 

Rechtliche Grundlagen und Weisungen

Kanton Bern

Auf der Webseite der Gebäude-versicherung Bern finden Sie sämtliche rechtlichen Grundlagen für die Feuerwehrarbeit als PDF.

Rechtliche Grundlagen Feuerwehr