Der Besuch der im Jahresprogramm enthaltenen Übungen und die der Inspektionen sind obligatorisch. Die Übungen, die nicht absolviert werden können, müssen im Kalenderjahr vor- oder nachgeholt werden. Der Angehörige der Feuerwehr meldet seinem Zugchef, wann und wo er eine Übung vor- oder nachholen kann.
Er meldet dies auch dem betreffenden Zugchef, wenn er eine Übung nicht in der Einteilungs-formation vor- oder nachholt. Für nicht vor- oder nachgeholte Übungen muss eine schriftliche Begründung (Entschuldigungs-schreiben) an das Kommando Feuerwehr eingereicht werden.
Auf der Webseite der Gebäude-versicherung Bern finden Sie sämtliche rechtlichen Grundlagen für die Feuerwehrarbeit als PDF.
Rechtliche Grundlagen Feuerwehr